Kinderarmut

Skandal um Kinderarmut


KinderarmutIn Deutschland, einem der reichsten Länder der Erde, leben nach unseren Analysen mehr als 2,6 Millionen Kinder in Armut. Allein 200.000 Kinder und Jugendliche sind es in Berlin. Die Zahl ist stark steigend, die Kinderarmut hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt, wobei die Kinder unter sieben Jahren am stärksten betroffen sind.

Obwohl die Konjunktur mittlerweile wieder boomt, klafft die Schere zwischen armen und reichen Kindern immer weiter auseinander.




Ein Skandal, den wir nicht müde werden anzuprangern. Denn Kinderarmut bringt schwerwiegende Probleme mit sich, wie z. B:

  • schlechte Bildungschancen,
  • einen schlechten Gesundheitszustand,
  • Ausschluss vom sozialen und kulturellen Leben,
  • Konflikte und Gewalt in der Familie.

Die Kinderarmut hat ein alarmierendes Ausmaß erreicht.

Daher bestimmt vor allem dieses Thema die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Kinderschutzbundes.

Unsere Forderungen an die Bundesregierung:

  • Die schon für das Jahr 2006 im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Kinderzuschlages muss schnellstmöglich als wirksames Mittel gegen Kinderarmut umgesetzt werden.
  • Allen Arbeitnehmern, die für Kinder Verantwortung tragen und ein geringes Einkommen haben, soll ein Zuschlag zum Kindergeld in Höhe von 200,00 Euro pro Kind gewährt werden.
  • Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen die jeweilige Bezugsgrenze von ALG II übersteigt, wird der Kinderzuschlag um 50 % des ihr Einkommen übersteigenden Betrages gekürzt.
  • Der Kindergeldzuschlag soll automatisch über die Kindergeldkasse gewährt werden. Eines Antrages der Familien bedarf es nicht.
  • Der Kinderzuschlag soll so lange gewährt bleiben, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer es erfordern.
  • Die Hartz-IV-Gesetze müssen sofort reformiert werden, damit ein weiterer Anstieg der Kinderarmut gestoppt wird.
  • Bedürftige Familien müssen unverzüglich wieder einmalige Beihilfen für Kinderbekleidung und Schulbedarf erhalten.
  • Für Kinder, die von Leistungen des SGB II (ALG II), Leistungen des SGB XII (Restsozialhilfe) und des AsylbG leben, sind die Verpflegungskosten durch die Leistungsträger in Ganztagskindertagesstätten und Ganztagsschulen zu übernehmen.
  • Jugendhilfe und die Gewährung von ALG II einschließlich der Arbeitsvermittlungen gehören in kommunale Hand – die organisatorische Trennung von persönlichen Hilfen und finanziellen Hilfen ist aufzuheben.
  • Die Bundesregierung muss Bundesländer und Kommunen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in allen Altersgruppen verpflichten und sie dabei finanziell unterstützen. Für die Kinder von Empfängern von ALG II, Leistungen nach SGB XII und AsylbG sowie für Kinder, für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, ist der Besuch ganztägiger Bildungseinrichtungen kostenlos zu gestalten.